Was übernimmt Deutschlands erste Führerschein-Versicherung?

Quelle: Bild von Steffen L. auf Pixabay

Für manchen Autofahrer kann selbst ein temporäres Fahrverbot von ein bis drei Monaten aufgrund kleinerer Verstöße bereits berufsexistenzielle Bedeutung haben. Dies gilt insbesondere für Berufsgruppen, die auf individuelle Fortbewegung angewiesen sind. Ein Gastbeitrag von Thomas M. Schrader.

Zwangsurlaub oder Arbeitsplatzgefährdung sowie entsprechende Einkommenseinbußen gefährden schnell die wirtschaftliche Existenz und führen gegebenenfalls zum privaten finanziellen Kollaps. Durch die Corona-Pandemie wird die Lage häufig noch verschärft.

Eine Führerschein-Versicherung setzt genau hier an und übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel. So wird verhindert, dass die negativen Folgen voll ins Gewicht fallen. Insbesondere für Personen, bei denen die individuelle Mobilität im beruflichen Mittelpunkt steht, kann die Versicherung eine echte Abfederung bieten.

So kann zum Beispiel ein Taxifahrer, der seinen Führerschein verliert, auf Grundlage des Versicherungsschutzes auf einen selbstständigen Fahrer mit Personenbeförderungserlaubnis zurückgreifen. Weder für ihn noch für seinen Arbeitgeber ergeben sich also weitergehende Einschränkungen. Gerade in Zeiten, in welchen die Arbeitslosigkeit pandemiebedingt stetig steigt und sich der Wettbewerb laufend verhärtet, ist ein gefestigter Arbeitsplatz wichtiger denn je.

Damit sich das Produkt einer Führerschein-Versicherung erkennbar im rechtlichen Rahmen bewegt und somit auch die gesellschaftlich erforderliche Akzeptanz erfährt, muss deutlich gemacht werden, wo die Grenzlinie des Versicherungsschutzes verläuft. So sind u.a. Bußgelder nicht Gegenstand der Police und auch der vom Gesetzgeber beabsichtigte erzieherische Effekt eines Fahrverbots wird durch das Modell der ias nicht geschmälert.

Man muss hier stets zwei Aspekte voneinander trennen: Auf der einen Seite stehen das Fahrverbot, das Bußgeld und eventuell weitere Folgen einer Ordnungswidrigkeit (z.B. ein Punkt in Flensburg) für sich. Hiervor kann und soll keine Versicherung schützen, denn diese Maßnahmen dienen dem allgemeinen Verkehrsschutz. Auf der anderen Seite stehen die übrigen Alltagsfolgen, die durch das Fahrverbot ausgelöst werden. Hier setzt die Versicherung an und federt wirtschaftliche Alltagsfolgen ab: Der Betroffene soll am Ende der führerscheinlosen Zeit geläutert in seinen Job zurückkehren und nicht arbeitslos werden.

Daher sind auch Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, vom Schutz ausgenommen. Es geht schließlich darum, grundsätzlich regelgetreuen Autofahrern bei kleineren Verstößen eine Möglichkeit zur Beibehaltung ihres Lebensstandards zu bieten.

Die Führerschein-Versicherung ist auf dem britischen Markt, der für seine innovativen Versicherungslösungen bekannt ist, schon seit Jahren fester Bestandteil. Das Versicherungsmodell hat dort, anders als teilweise prognostiziert, nicht zu steigender Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr geführt. Dieser Ansatz wird nun auch in Deutschland verfolgt.

Auch andere europäische Anbieter haben in der Vergangenheit bereits versucht Führerschein-Versicherungen zu etablieren, sind jedoch aus bereits beschriebenen Gründen gescheitert. So gingen beispielsweise österreichische und dänische Unternehmen mit Produkten auf den Markt, die ausnahmslos die Kompensation von Bußgeldern vorsahen und in der Folge, da nicht rechtskonform, wieder eingestellt wurden.

Autor: Thomas M. Schrader, geschäftsführender Gesellschafters der ias-Bremen

Ein Kommentar

  • Diese Versicherung sollte verboten werden. Die zu befürchtenden Alltagsfolgen gehören schließlich zur Abschreckung dazu.
    Zudem, wenn ich Ordnungswidrigkeiten begehe, die mit Fahrverboten geahndet werden, ist dies doch grundsätzlich meiner Rücksichtslosigkeit geschuldet.
    Denn bei welchen Vergehen droht denn überhaupt ein Fahrverbot? Doch nicht bei Kleinigkeiten.

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