Allianz beugt sich Verbraucherschützern

Das Gebäude der Stiftung Warentest in Berlin am Lützowplatz. Quelle: Stiftung Warenschutz

Versicherer und Verbraucherschützer sind meist nicht gerade die besten Freunde. So sind Auseinandersetzungen durchaus häufiger an der Tagesordnung. Im konkreten Fall scheint sich nun der Branchenprimus der Stiftung Warentest gebeugt zu haben.

Konkret ging es um eine umstrittene Klausel in den Rechtsschutzangeboten der Allianz. Laut einem Bericht von boerse-online.de gehe es der Stiftung Warentest dabei um den sogenannten verstoßabhängigen Versicherungsfall: Ein Mieter schließt im Januar 2018 eine Rechtsschutzversicherung ab. 2020 kündigt er die Wohnung und verlangt die Mietkaution von der Vermieterin zurück. Doch diese zahlt nicht. Sie behauptet, dass dem Mieter keine Mietkaution zustehe, weil dieser eine Nebenkostennachzahlung aus dem Herbst 2017 noch nicht überwiesen habe.

„Ist der Mieter bei einem Anbieter mit einer nachteiligen Regelung des Versicherungsfalls rechtsschutzversichert, kann das Unternehmen dem Mieter Rechtsschutz für Ärger um die Kaution verweigern“, schreiben die Verbraucherschützer. Solche nachteiligen Klauseln würden es den Versicherern erlauben, für die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls auch die Behauptungen des Streitgegners zu berücksichtigen. Danach zähle für die Entscheidung über den Rechtsschutz im Beispielsfall also auch, was die Vermieterin dem Mieter vorwirft: angeblich nicht bezahlte Nebenkostennachzahlungen aus 2017.

Die Allianz hat laut Bericht nun die umstrittene Klausel – sofort und rückwirkend – geändert. Eine Unternehmenssprecherin der Allianz habe demnach auf Anfrage von boerse-online.de die Darstellung im Grundsatz bestätigt. Als Anlass für die Korrektur nennt sie allerdings nicht die Furcht vor einer schlechteren Note. Vielmehr hätten „unter anderem Gespräche mit der Stiftung Warentest“ zur Erkenntnis geführt, die Klausel könne „in Einzelfällen dazu führen, dass Kunden durch die neuen Bedingungen schlechter gestellt wurden als vorher“.

Autor: VW-Redaktion

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