Schleichwerbung und Irreführung: Das Geschäftsmodell von Finanztip gerät nach BGH-Entscheidung unter Druck

Hermann-Josef Tenhagen ist seit Oktober 2014 Chefredakteur des nach eigenen Angaben "gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers" Finanztip. Davor war er 15 Jahre lang Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest. (Quelle: Robert Schlesinger)

Das Portal Finanztip steht schon lange in der Kritik, weil es sich über so genannte „Affiliated Links“ finanziert. Nun wurde es wegen Schleichwerbung und Irreführung von Verbrauchern verurteilt. Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen beharrt darauf, dass Affiliate-Links auf Finanztip keine Werbung im klassischen Sinn seien, da kein Werbetreibender eine Verlinkung bei Finanztip kaufen könne.

Seinen Rechtsstreit mit dem privaten Stromanbieter Bürgergas hat Finanztip im Juli 2019 verloren. Die sächsischen Richter sahen im Geschäftsmodell des Verbraucherportals Wettbewerbsverletzungen. Verbraucher seien vor Nutzung der Vergleichsrechner nicht ausreichend darauf aufmerksam gemacht worden, dass die genutzten Affiliate-Links Werbung enthielten. Das OLG Dresden verurteilte Finanztip, diese Geschäftspraktiken zu unterlassen (14 U 207/19). Eine Revision wurde nicht zulassen. Dagegen hat Finanztip Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Doch der BGH wies diese Beschwerde mangels Revisionsgründen ab (Aktenzeichen: I ZR 145/19).

„Wir bedauern diese Entscheidung, denn wir sehen die Sache nach wie vor anders als das OLG Dresden“, schreibt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen auf dem Portal. „Wir sind der Meinung, Affiliate-Links auf Finanztip sind keine Werbung im klassischen Sinn, da kein Werbetreibender eine Verlinkung bei Finanztip kaufen kann. Strikte Bedingung für eine Verlinkung ist und bleibt eine Empfehlung unserer unabhängigen Redaktion. Das haben wir in unserer Stellungnahme zum Urteil (Text unten) ausführlich erläutert.“

„Die Werbung lässt ein Gschmäckle hochkommen“

Verbraucherschützer bemängeln schon lange, dass es nicht klar sei, ob das als gemeinnützig anerkannte Portal von den Kunden, die es empfiehlt, vollkommen unabhängig ist. Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), ist gleich mehrmals mit Finanztip aneinandergeraten. Und das nicht zu knapp. Zuletzt kritisierte er, dass „ein ehemaliger Verbraucherschützer“ die Riester-Rente empfehlen würde. Kleinlein selbst ist ausgemachter Gegner der staatlich geförderten Altersvorsorge und mit dem „ehemaligen“ Verbraucherschützer war Hermann-Joseph Tenhagen gemeint, früherer Chefredakteur der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“. Heute ist Tenhagen einer der Geschäftsführer des kostenfreien Online-Informations-Portals Finanztip.

Der Zwist zwischen dem BdV-Chef und Finanztip geht bereits auf das Jahr 2015 zurück. Damals hatte Kleinlein in seiner Kolumne das Informationsportal scharf angegriffen. Unter der Überschrift „Wenn ein Verbraucherschützer für einen Internetmakler Werbung macht…“ hatte er die Finanzierung des Portals über „Affiliated Links“ kritisiert, weil das „eine verbrämte Art von Werbung“ sei. So werde beispielsweise auf den Internetmakler Check24 etwa 400-mal hingewiesen. „Das lässt einem schon ein ganz übles Gschmäckle hochkommen“, befand Kleinlein und forderte eine klare Unabhängigkeit von demjenigen, für den man wirbt.

Diese Kritik ließ Finanztip nicht auf sich sitzen. Immerhin hatte der BdV-Chef damit den Kern des Geschäftsmodells angegriffen. Finanztip hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Der Gesellschaftszweck ist die Förderung der Finanzbildung. Der BdV-Chef wurde daher nach eigenen Angaben juristisch gezwungen, gleich mehrere Fußnoten in seinem Blog-Beitrag zu veröffentlichen. Dabei ging es unter anderem um die von Kleinlein ermittelten 400 Verweise auf den Internetmakler Check24. Heute heißt es in einer Fußnote zum BdV-Blog-Beitrag: „Verweise auf Finanztip sind nicht automatisch Empfehlungen. Finanztip empfiehlt auf seinen Seiten rund 270 Produkte in mehr als 80 Kategorien; nur elf der Empfehlungen beziehen sich auf Check24. Solche Verweise ergeben sich auch, wo über einen bedeutenden Anbieter geschrieben werden sollte oder weil der zu kritisieren ist.“

Eine chinesische Mauer zwischen Redakteur und Anzeigengeschäft

2017 hat VWheute untersucht, welche Versicherer wie oft auf der Seite erwähnt werden. So gab es auf den Versicherungsmakler Dirk Natschke aus Stollberg, der ein Vergleichsportal unter der Adresse Mr-Money betreibt, über die Suchfunktion 455 Verweise. Beim Portal Verivox waren es 376 Verweise, zum Portal Comfortplan wurden 432 Verweise gefunden. Zum Versicherungsmakler Autoversicherung.de, den die Provinzial Rheinland besitzt, gab es 430 Verweise, während auf das Kfz-Vergleichsportal Nafi lediglich 56 Verweise entfielen. Mit 241 Verweisen führt die Hannoversche eine Riege von ausgewählten Versicherern an. Auf den Plätzen folgen die Huk24 (208 Verweise), Cosmos Direkt (194), Debeka (189) und Ergo Direkt (139).

Wann genau in welchem Umfang Geld fließt, bleibt ein Geschäftsgeheimnis. „Mit unserem Angebot wollen wir Verbrauchern helfen, bestmögliche Entscheidungen zu treffen und wenn möglich Geld zu sparen“, erklärte das Portal bereits 2017. Daher sei es nur folgerichtig, dass Finanztip eine Vergütung bekomme, wenn ein Verbraucher die Website eines empfohlenen Anbieters ansteuere. „Uns ist vor allem wichtig, dass Verbraucher genau wissen, dass Geld an Finanztip fließen kann, wenn ein Affiliate-Link geklickt wird. Deshalb sind alle Affiliate-Links auf Finanztip klar als solche gekennzeichne.“

Finanztip verteidigt sein Finanzierungssystem mit dem Hinweis, dass es eine Art chinesische Mauer zwischen den Journalisten gibt, die Beiträge verfassen, und den Mitarbeitern, die die Bezahllinks akquirieren. Solange aber die Konditionen für die Vermarktung nicht transparent sind, könnte auch vermutet werden, dass nur finanzstarke Anbieter wie Versicherer oder große Versicherungsmakler sich Provisionszahlungen überhaupt leisten können.

Autor: VW-Redaktion

5 Kommentare

  • Das mit den „Affiliated Links“ ist ein perfides System der Finanzierung. Bei IMTEST weiß man, dass diese Zeitschrift werbefinanziert ist. Finanztip suggeriert Neutralität. Nur (!) wenn Finanztip nach jedem Klick auf einen Link eine Dankschön zwischenblendet, weil man für die gGmbH Geld generiert, ist der verbraucher im Bilde und weiß den „Finanztip“ für einen Anbieter richtig einzuordnen.

    Wenn der Jounalist nur eine genügende Anzahl von Anbietern erwähnt, wird er sein Einkommen sichern.

    Also: Ein Schelm, der Böses bei diesen System denkt.

  • 2016 habe ich mich, damals war ich noch aktiver Versicherungsmakler, mit dem Geschäftsmodell von Finanztip auseinandergesetzt. Insbesondere hat mich geärgert, dass die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten, immer wieder, auch in Versicherungsfragen den Experte von Finanztip hinzugezogen haben. Das heißt, dass ich mit meinen zwangsverpflichteten Gebühren meinen Mitbewerber finanziere. Noch heute blenden die öffentlich rechtlichen Sender, wenn der Finanztipexperte seine Weisheiten von sich gibt, „Finanztip“ ein.
    Aus diesem Grund habe ich mich 2016 an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks gewandt, mit der Bitte, das zukünftig zu unterlassen. Die Antwort über 2 ½ Seiten kann ich gerne der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

  • stefan halterhoff

    Tenhagen war noch nie ein „Verbraucherschützer“ auch nicht zu Finanztest-Zeiten. Er wird von den Medien nur seit Jahrzehnten so verkauft, vor allem von den Öffentlich-Rechtlichen

  • Finanztip hat im April 2020 seine Gemeinnützigkeit verloren, was jeder im Handelsregister nachlesen kann. Es war ja auch erstaunlich, wie und wielange eine Affiliate- Provisionsmaschine gemeinnützig sein kann. Die beiden Gründer, zwei ehemalige Investmentbanker, dürften ihr Venturekapital weitgehend wieder versilbert haben.

    Auch ein Tenhagen muss verstehen: Affiliate Links sind bezahlte Werbung: bei jedem klick oder Vertragsabschluss wird bezahlt! Und zwar vom Anbieter des verlinkten Finanzproduktes an die Firma Finanztip. Ein ehemaliger Verbraucherschützer muss sich ans Gesetz halten, er steht nicht über dem Gesetz.

  • Versicherungsmakler

    Unter ihren Videos auf ihrem YouTube-Kanal löscht FinanzTip jeden Kommentar, der auf dieses Urteil verlinkt oder hinweist. Tja, Transparenz finden die selbsternannten „Verbraucherschützer“ anscheinend nur bei den Anderen toll.

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