Bundessozialgericht: Wegeunfälle sind auch im Homeoffice möglich

Zentrales Urteil: Während Corona arbeiten viele im heimischen Büro, doch auch dort kann es zu einem Wegeunfall kommen, stellt das Bundessozialgericht nun fest. Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden  – Aktenzeichen B 2 U 4/21 R.

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