Branche hadert mit Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung

Corona macht es möglich: Jahreshauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen künftig auch virtuell möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, wonach die bisherige Sonderregelung dauerhaft möglich sein wird. Aus den Reihen der Versicherer gibt es Kritik.

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