Rechtsexperte Meinrad Dreher im Gespräch: „Ausgliederung von IT- und Cloud-Diensten erfolgt nicht im rechtsfreien Raum“

Immer mehr Versicherer wollen ihre IT- und Cloud-Dienste ausgliedern. Das ist schwieriger als es klingt, denn Bafin und EIOPA haben umfangreiche Regeln entwickelt. Das Verständnis der IT- und Cloud-bezogenen versicherungsrechtlichen sowie aufsichtsbehördlichen Anforderungen hat aus diesem Grund einen hohen Praxisnutzen. Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M. Johannes Gutenberg-Universität Mainz, beschäftigt sich, gemeinsam mit Tobias Gerigk, in seinem Buch „IT- und Cloud-Dienste – Versicherungsaufsicht bei Ausgliederung“ ausführlich mit dem Thema. Im Interview spricht er unter anderem über unklare Begriffe, Cloud-Dienste und Datenschutzschwierigkeiten.

Weiterlesen