„Wer sich als Vermittler nicht mit Nachhaltigkeit beschäftigt, wird Marktchancen vertun“

Seit dem 1. August müssen alle Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei der Produktauswahl von Versicherungsanlage- und Kapitalanlageprodukten berücksichtigen. Das schreibt eine Änderungsverordnung zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor. Doch die Vermittler stehen den Herausforderungen nicht allein gegenüber.

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