Zweites Cyberurteil: Falsche Angaben als arglistige Täuschung gewertet

Groß war die Aufregung um das erste Cyber-Urteil in Deutschland. Das Landgericht Tübingen (Az.: 4 O 193/21) urteilte, dass ein Versicherer auch dann zahlen muss, wenn nicht alle Sicherheitsupdates installiert wurden. Das zweite Urteil des Landgerichts Kiel (Urteil vom 23. Mai 2024, Az.: 5 O 128/21) befasste sich ebenfalls mit Updates, die jedoch nicht installiert wurden, obwohl im Fragenbogen etwas anderes behauptet wurde.

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