Wenn Kenntnisnahme zum Haftungsrisiko wird

Ein Fall, wie er sich – in unterschiedlicher Ausprägung – in vielen Gremienprotokollen wiederfindet: Die Akte ist vollständig. Sitzungsprotokolle liegen lückenlos vor über drei Jahre. Der Vorgang taucht regelmäßig auf: unter „Sonstiges“, später unter einem eigenen Tagesordnungspunkt, zuletzt in einer eigenen Vorlage mit Risikoeinschätzung. Jedes Mal dieselbe Formulierung im Protokoll: „Das Gremium nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.“ Kein Widerspruch, keine Ablehnung, kein Beschluss. Nur diese eine Zeile, acht Mal wiederholt, bevor der Schaden eintritt. Für einen Underwriter, der die Akte im Regressfall liest, ist das eine irritierende Lektüre. Ein Gastbeitrag von Dr. Bernd Dewitz.

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