Frühstartrente passiert Bundestag: Vermittler vermissen Beratungspflicht

Der Bundestag hat am Freitag die Frühstartrente beschlossen. Mit zehn Euro monatlich will der Staat Kinder künftig beim Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge unterstützen. Der Versichererverband GDV begrüßt die Reform. Der Vermittlerverband BVK reagiert verhaltener und spricht lediglich von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Kritik üben die Vermittler unter anderem am „Verzicht auf umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten“. Dass die meisten Eltern bislang kaum Bescheid wissen über die Frühstartrente, zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des GDV.

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Frühstartrente erreicht Bundestag: GDV und Vermittler marschieren bei Beratungspflicht weiter getrennt

Der Bundestag hat am Freitag erstmals über den Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Frühstartrente debattiert. Als nächstes befasst sich der Finanzausschuss mit dem geplanten Altersvorsorgeprodukt, das sich an Kinder ab sechs Jahren richtet. Bei den weiteren Beratungen kann es noch zu Änderungen kommen – vor allem das Vermittlerlager um BVK und DVAG stört sich daran, dass ein Abschluss ohne verpflichtende Beratung vorgesehen ist. Der Versichererverband GDV befürwortet dies hingegen.    

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Referentenentwurf zur Frühstartrente: Finanzministerium schafft Ausnahmeregelung für Lebensversicherer

Ab dem Jahr 2027 soll für alle Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zu ihrem 18. Geburtstag monatlich ein staatlicher Beitrag von zehn Euro in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge fließen. Erstmals übernimmt der Staat die Rolle des Starthelfers für ein lebenslanges Börsendepot und versucht, die chronische Aktienskepsis der Bundesbürger zu überwinden. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Finanzministerium mit dem Bearbeitungsstand vom 21. Juli 2026 geht ins Detail. Interessant aus Branchensicht. „Der Vertrag kann elektronisch abgeschlossen werden, wobei eine Beratung nicht erfolgen muss.“ Das gilt auch, wenn der Anbieter ein Lebensversicherer ist.

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