Diesen Versicherer-Kniff dürfen Banken nicht mehr anwenden
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat klargestellt, dass Banken in der Europäischen Union keine vergünstigte Kapitalbehandlung für Beteiligungen an Vermögensverwaltern in Anspruch nehmen dürfen, wenn diese über Versicherungstöchter gehalten werden. Mit dieser Entscheidung schließt die EBA eine mögliche regulatorische Lücke, die Institute dazu verleiten könnte, ihre Unternehmensstruktur zur Reduzierung der Kapitalanforderungen zu optimieren.
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