Bundesfinanzhof spricht Machtwort bei Doppelbesteuerung der Renten
Mit dem Alterseinkünftegesetz hatte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 die Besteuerung der Renten nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen müssen. Sukzessive werden von 2005 bis 2025 bzw. 2040 die Renten je nach Rentenjahrgang immer mehr in die Besteuerung einbezogen und im Gegenzug sukzessive die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei gestellt.
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