Anwalt Dirk-Carsten Günther zum BSV-Urteil des BGH: „Hier ist die Rechtsentwicklung noch nicht zu Ende“

Der Bundesgerichtshof hat in der Betriebsschließungsversicherung (BSV) Recht gesprochen. Wenn ein Versicherer in seinen Bedingungen die versicherten Krankheiten aufzählt, ist das als abschließend zu verstehen. Der Jurist und Autor Dirk-Carsten Günther, BLD Bach Langheid Dallmayr, hat sich mit dem Prozess und den Folgen beschäftigt; denn viele Fragen bleiben offen: Was ist mit der intrinistischen Gefahr, gibt es Folgeprozesse und ist die hiesige Rechtsprechung zu versichererfreundlich?

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!

Weiterlesen