Der Bundesfinanzhof verhandelt: Müssen CTA Steuern zahlen?

Contractual Trust Arrangements (CTA) sind ein wichtiges Ausfinanzierungsvehikel für Pensionszusagen oder dienen zur zusätzlichen Insolvenzsicherung z.B. von Gesellschafter-Geschäftsführern. Sie werden über Treuhänder in Form eines e.V. privatrechtlich organisiert. Bisher lag der Fokus der Rechtsprechung vor allem darauf, ob die Verträge auch im Falle der Insolvenz „standhalten“, jetzt greift auch die Betriebsprüfung die CTA-Konstruktionen auf.

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