Restschuld: Verfassungsbeschwerde der Versicherer unzulässig

22 Versicherer und Versicherungsvermittler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Wartefristen für den Abschluss von Restschuldversicherungen gescheitert. Die dritte Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da sie unter anderem den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahrt. Die Beschwerdeführerinnen hätten zunächst den Rechtsweg vor den Fachgerichten beschreiten müssen“, schreibt das Gericht.
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