Betriebsrenten: Wie viel und wie lange? – Bundesarbeitsgericht urteilt zulasten des Arbeitgebers

Viele Versorgungsordnungen versprechen auch Invaliditätsleistungen. Häufig wird der Bezug „irgendwie“ an den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der Sozialversicherung geknüpft. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2021 – Az.: 3 AZR 445/20) einen Fall zu entscheiden, bei dem es genau um das „irgendwie“ des Verknüpfens zwischen Betriebsrentenbezug und Sozialversicherungsrente ging.

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