Millionensummen für digitale Barrierefreiheit: Wie Nutzer mit Behinderung auf Versicherer-Webseiten zurechtkommen

In vier Monaten müssen Webseiten für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein – sonst drohen Geldbußen. Das erfordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Umstellung ist für die Assekuranz mit beträchtlichem Aufwand verbunden, beklagen etwa der GDV und der Vermittlerverband AfW. VWheute hat die umsatzstärksten Versicherer nach ihrem Fortschritt befragt. Viele geben an, dass ihre Webseiten derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind. Eine grobe Kostenschätzung für das Projekt teilen nur wenige Gesellschaften mit.
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