Werbung für ärztliche Fernbehandlungen: Ottonova verliert vor dem BGH

Der digitale Krankenversicherer Ottonova hat vor dem für Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes eine Niederlage hinnehmen müssen. Die vom Start-up betriebene Werbung für die Fernbehandlung in seiner alten und auch in seiner neuen Fassung war laut der Karlsruher Richter nicht rechtmäßig (AZ: I ZR 146/20). Ottonova selbst zeigt sich dennoch optimistisch für die Zukunft der digitalen ärztlichen Fernbehandlung.

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