Rechtsmeinung: Ist die Verbands-Abhilfeklage für mehr Verbraucherschutz ein Rohrkrepierer?

Seit dem 13. Oktober 2023 ist sie da, die neue Abhilfeklage als Leistungsklage für Verbraucher und Verbraucherinnen. Das BMJ feiert sie, da Verbraucher und mitbedachte Kleinstunternehmen dadurch schneller zu ihrem Recht kommen sollen. Wenn sie Erfolg haben, erhalten sie das ihnen zustehende Geld bereits im Rahmen der Abhilfeklage und müssen nicht mehr, wie bisher bei der Musterfeststellungsklage, erneut für ihren Individualanspruch in der Höhe vor Gericht ziehen, so das Versprechen des Justizministeriums. Aber ist das wirklich so?

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