„Externe Run-Offs sind ein Phänomen börsennotierter Konzerne“

Quelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Lebensversicherer haben ihre besten Zeiten längst hinter sich, heißt es oft. Dennoch seien die deutschen Marktakteure „im Durchschnitt aufgrund einer langfristigen, vorausschauenden Anlagepolitik gut aufgestellt“, glaubt Andreas Billmeyer. Im Gespräch mit VWheute gibt der Leiter des Risikomanagements der LV1871 einen exklusiven Markteinblick in eine gebeutelte Branche.

VWheute: Kritiker bemängeln immer wieder die Leistungs- und Überlebensfähigkeit der Lebensversicherer, die kontern mit dem Verweis auf ihre Solvenzstärke. Wo liegt die Wahrheit?

Andreas Billmeyer: Die deutschen Lebensversicherer sind im Durchschnitt aufgrund einer langfristigen, vorausschauenden Anlagepolitik gut aufgestellt. Die meisten Gesellschaften kaufen seit Längerem vermehrt Anleihen mit über 20 Jahren Laufzeit. Hand aufs Herz: Welcher Privatanleger kann behaupten, für sich selbst so gehandelt zu haben? Zusammen mit der Beimischung renditestärkerer Anlagen aus Immobilien, Aktien und Beteiligungen oder illiquideren verzinslichen Darlehen – das kann auch die klassische Hypothek an den Häuslebauer sein – ergibt sich so immer noch eine Rendite deutlich über den aktuell so plakativ sichtbaren Nullzinsen.

Dies ist ein echter Mehrwert für unsere Kunden. Natürlich gibt es innerhalb der Branche Unterschiede, die sich in verschiedenen Kennzahlen äußern, nicht nur in der Solvenzquote. Aus unserer Sicht ist es wichtig, zwei starke Bilanzseiten aufzuweisen: Für die Aktiva ist dabei die Reservequote der Kapitalanlagen entscheidend. Hier verfügen wir als LV 1871 über den zweitbesten Wert am deutschen Markt. Aus diesen Reserven können künftige Garantien und attraktive Überschussbeteiligungen gespeist werden.

Die Passiva-Reserven wie Eigenkapital, freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung, Schlussüberschussfonds, Nachrangdarlehen und auch die schon gebildete Zinszusatzreserve stellen weitere Puffer im Niedrigzinsumfeld dar. Nicht zuletzt ist wichtig, ob eine Gesellschaft sich die letzten zehn Jahre bereits frühzeitig auf fondsgebun­dene und/oder biometrische Versicherungen (Risikoleben, BU) fokussiert hat. Denn selbst eine „moderne“ Klassik als Produkt mit 100 Prozent Bruttobeitragsgarantie erfordert implizit eine Garantieverzinsung, die unter Solvency II teuer ist.

VWheute: Ein Kritiker könnte fragen, warum die so solvente Branche Übergangsmaßnahmen in Anspruch nehmen muss und warum es Run-Offs gibt.

Andreas Billmeyer:
Übergangsmaßnahmen zu nutzen ist völlig legitim, um langfristig in das strenge Solvency II-Regime hineinzukommen. Man darf eine Netto-Solvenzquote unter 100 Prozent nicht mit einer Unterdeckung der Verpflichtungen verwechseln. Lediglich ein weiterer Stress in Höhe eines hypothetischen 200-Jahres-Ereignisses wäre nicht mehr voll abgedeckt. Zudem gibt es etliche Punkte, in denen Solvency II extrem konservativ rechnet: So werden auch für Aktien, Beteiligungen oder Immobilien langfristig nur Erträge in Höhe des risikolosen Zinses hochgerechnet, was in der Finanzmarkttheorie deutlich anders gesehen wird und für die Vergangenheit nicht korrekt ist.

Ein weiteres Beispiel ist die Unterstellung einer fiktiven Bilanzposition (Risikomarge) als Verbindlichkeit, der keine entsprechende reale Zahlungsverpflichtung im laufenden Geschäftsbetrieb gegenübersteht. Externe Run-Offs sind ein Phänomen börsennotierter Konzerne, um gegenüber ihren Stakeholdern gegebenenfalls bessere Kennzahlen vorzuweisen. Für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der sein Wohlergehen, an das der Kunden gebunden hat, ist das sicher keine Option.

VWheute: Sie sehen keine grundsätzliche Schwäche der Branche, alles gut?

Andreas Billmeyer: Eine grundsätzliche Schwäche kann ich mit Blick auf den Markt als Ganzes nicht erkennen. Die Professionalisierung und Fortschritte im Asset-Liability Management (ALM) über die letzten 15 Jahre sind sowohl in großen als auch kleineren Häusern unverkennbar, nicht zuletzt dank Solvency II. Langfristige Verpflichtungen sind zunehmend durch eine langfristig orientierte Kapitalanlage abgedeckt.

Die meisten Häuser verfügen über umfangreiche Bewertungsreserven, welche die Differenz zwischen den noch vorhandenen Garantien und dem Marktzins in Zukunft abdecken. Garantien belasten dank der Zinszusatzreserve bilanziell auch nur noch zu maximal 1,92 Prozent Ende 2019 und voraussichtlich 1,73 Prozent Ende 2020. Das liegt durch die Vorsorge seit 2011 bereits deutlich unter dem höchsten verkauften Garantiezins von vier Prozent.

VWheute: Zum Stichtag am 31. Dezember 2018 beträgt ihre Solvenzquote 469 Prozent. Der Vorstandsvorsitzende einer großen Lebensversicherung (VVAG) sagte einmal, dass so hohe Quoten wenig Sinn machen würden, das Geld wäre bei den Kunden besser aufgehoben. Ihre Antwort?

Andreas Billmeyer: Zum 31. Dezember 2019 liegen wir bei 470 Prozent netto vor Hilfs- und Übergangsmaßnahmen und damit auf den ersten Blick wenig verändert. Im Detail haben sich 2019 aber durch die Verschärfung des Niedrigzinses sowohl Risiken als auch Eigenmittel um 11 bis 12 Prozent erhöht. Der Ausgleich der höheren Risiken gelang bei uns durch einen guten Produktmix im Neugeschäft, Thesaurieren des Jahresüberschusses und gute Anlageergebnisse bei unserem Immobilienbestand und bei Aktien/Beteiligungen. Immerhin acht Gesellschaften am deutschen Markt haben 2019 Rückgänge der Netto-Quote um mehr als 100 Prozentpunkte hinnehmen müssen.

Das zeigt, dass man sich auch mit Quoten knapp über 200 Prozent nicht in Sicherheit wiegen kann, die Solvency II-Welt ist ein viel volatileres Aufsichtsregime. Ich vermute, der betreffende Kollege würde die Aussage heute so nicht mehr wiederholen, denn eine BaFin-„Manndeckung“ bindet wiederum zusätzliche Ressourcen. Ein Zusammenhang à la „niedrige Solvenzquote = hohe Überschussbeteiligung“ ist zudem am Markt nicht erkennbar, ganz im Gegenteil. Die Corona-Krise 2020 zeigt zudem wieder, dass man nach einem Schock die Freiheit behalten sollte, mit einer auskömmlichen Solvenzquote auch entstehende Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen und nicht etwa in ungünstigen Momenten risikointensive Kapitalanlagen abbauen zu müssen.

Im Übrigen landet das Geld in einem VVaG früher oder später ohnehin beim Kunden. Lebensversicherung ist jedoch kein Sprint, sondern ein Marathonlauf über 30 Jahre: Eine höhere Solvenzquote heute ermöglicht chancenreichere Kapitalanlagen mit Aussicht auf attraktive Überschussbeteiligung, stabile Beiträge in der Risiko-/BU-Versicherung und eine faire Regulierung von Schadensfällen.

VWheute: Wohin wollen Sie ihr Unternehmen bezüglich der Solvenz steuern, welche Rolle spielt der Wert im Vertrieb?

Andreas Billmeyer: Es gibt keinerlei Vorgabe in unserem Haus, die Solvenzquote zu maximieren. Sie ist vielmehr eine Nebenbedingung dafür, die Freiheit zu haben, Chancen am Kapitalmarkt, aber auch bei der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte mit Mehrwerten für die Kunden nutzen zu können. Wir sind also nicht „geizig“ mit unserem Risikokapital, was man an unserer weit überdurchschnittlichen Immobilienquote und auch leicht höherer Aktien-/Beteiligungsquote gegenüber dem deutschen Marktdurchschnitt erkennt. Die Bedeutung im Vertrieb variiert noch je nach Partner, insgesamt nehme ich jedoch einen Zuwachs an Aufmerksamkeit bei diesem Thema wahr.

VWheute: Solvency II ist nie abgeschlossen, Änderungen werden besprochen. Einige Branchengrößen ächzen bereits und bemängeln, noch nicht einmal die letzten Änderungen abgeschlossen zu haben. Ihre Meinung?

Andreas Billmeyer: Die Kritik ist gerechtfertigt. Auch wenn uns die erwogenen Änderungen in der Quote selbst nur recht marginal treffen würden, wird meines Erachtens an den falschen Stellschrauben gedreht. Zudem ist jede diskutierte Änderung laut momentanem Diskussionsstand erneut mit einer Erhöhung an Komplexität verbunden: Sei es bei der Ermittlung der Zinskurve, beim Zinsrisiko, bei der künftig quartalsweise unternehmensindividuell zu ermittelnden Volatilitätsanpassung, der Risikomarge, einem zusätzlichen Zwei-Pager-SFCR für Versicherungsnehmer (bei gleichzeitig noch verschärften Anforderungen an den „Analysten-SFCR“) und vor allem bei zahlreichen geplanten Änderungen an den quantitativen Meldeformularen (QRTs), die zu neuen, kostspieligen IT-Anforderungen führen.

VWheute: Mit welchen Änderungen in der Aufsicht rechnen Sie und wann?

Andreas Billmeyer: Die EIOPA scheint entschlossen zu sein, die Verschärfungen bei Zinskurve und Zinsrisiko (Annahme eines noch deutlicher unter Null sinkenden Zinsszenarios) mit aller Macht zu verfolgen. Das Argument, dass faktisch ein Zins unter null durch Bargeldhaltung mit vertretbarem Aufwand wirksam umgangen werden kann, scheint bisher nicht zu verfangen. Hier herrscht meines Erachtens zu viel Modellgläubigkeit in den Köpfen von Aufsicht und Aktuaren vor. Insofern bin ich – das mag eine Minderheitsmeinung sein – keineswegs der Ansicht, dass aktuell das Zinsrisiko in Solvency II unterschätzt würde. Auch Änderungen in der Volatilitätsanpassung, eine leichte Kompensation durch Abmilderung der Risikomarge ebenso wie Änderungen im Berichtswesen halte ich für sehr wahrscheinlich.

Durch Corona wurde der ursprüngliche Zeitplan der EIOPA verschoben, bis Mitte 2020 einen endgültigen Vorschlag an die EU-Kommission zu senden. Somit dürfte die politische Willensbildung in Brüssel erst 2021 starten und mit einer Anwendung ist meines Erachtens dann eher zum Jahreswechsel 2022/23 zu rechnen. Es bleibt zu hoffen, dass gegebenenfalls im Zuge der politischen Willensbildung bei der EU-Kommission noch Einfluss gegen den Komplexitätszuwachs oder weitere Verschärfungen geltend gemacht werden kann.

VWheute: Wenn ich Ihnen einen Freibrief gäbe, etwas an Solvency II zu verändern, was würden sie tun?

Andreas Billmeyer: Ganz klar Komplexität reduzieren und quantitative Fehlgriffe in Angriff nehmen, welche im aktuellen Review liegen gelassen wurden: Übermäßig komplex sind insbesondere das Ausfall- und das Konzentrationsrisiko, die viel Gesetzestext füllen, aber nur sehr gering zum Branchen-SCR beitragen. Die SCR-Belastung mit durchgehend 25 Prozent auf Immobilien ist massiv überhöht und wurde ursprünglich auf dem Londoner Markt ermittelt, der kein Teil der EU mehr ist.

Ebenso ist die Kalibrierung des Massenstorno-Risikos mit 40 Prozent sofortigem Storno insbesondere auch bei Risiko-/BU-Versicherungen durch keine Datengrundlage gedeckt und massiv überhöht. Die dynamische Volatilitätsanpassung (VA) ist nicht nur für Anwender (partieller) interner Modelle, sondern auch für das Standardmodell freizugeben, denn derzeit sind die Quoten mit VA nicht vergleichbar.

Die Volatilitätsanpassung wäre auch auf Risikoprämien von Aktien/Beteiligungen und Immobilien auszudehnen, um diese nicht nur einseitig mit höheren SCRs zu bestrafen, sondern deren langfristigen Mehrertrag zu honorieren. Natürlich könnten auch Staatsanleihen der Euro-Staaten mit einer moderaten Risikokapital-Anforderung belegt werden. Diese wird momentan der eigenen Risikoeinschätzung ohnehin auferlegt und die Auswirkungen halten sich erfahrungsgemäß in Grenzen.

Nicht zuletzt wären sowohl die narrativen Berichte (derzeitige SFCR und RSR), als auch die quantitativen Berichtstemplates deutlich zu reduzieren und eine Quartalsmeldung zum jeweiligen Q4 eines Jahres könnte ohne Informationsverlust aufseiten der Aufsichtsbehörden komplett entfallen, da diese über die Jahresmeldung abgedeckt ist.

Die Fragen stellte VWheute-Redakteur Maximilian Volz.

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