„Lex Rechtsschutz“ des § 4 RDG gehört in die Mottenkiste

Eine weitere Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes scheint unausweichlich. (Bildquelle: sergeitokmakov/Pixabay)

Seit Jahren diskutieren Rechtsschutzversicherer und Anwaltschaft über den § 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und den möglichen und teilweise auch unterstellten Interessenkollisionen der Versicherer bei der Durchsetzung der Rechte für die Versicherten. Dabei ist es offensichtlich, dass die Bürger sich einen leichteren Zugang zum Recht wünschen und Legaltechs und Online-Kanzleien das Level-Playing-Field grundsätzlich verändern. Eine Rechtsanalyse von Andreas Heinsen.

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