Preise für Wohngebäudeversicherungen steigen um 7,5 Prozent

Bildquelle: Ilona S auf Pixabay

„Neben hohen Schäden durch Unwetter sind Kosten für Baumaterialien wie Stahl, Stahlerzeugnisse, Holz oder Glas 2022 durch Lieferengpässe, Materialknappheit und hoher Energiepreise weiter gestiegen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei Check 24. Das hat große Folgen für die Versicherungsbeiträge in Wohngebäude.

Nach Angaben des  GDV entstanden im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Häusern, Betrieben, Hausrat und Kraftfahrzeugen von rund vier Milliarden Euro. Davon entfielen rund drei Milliarden Euro an Schäden auf Wohngebäude- oder Hausratversicherungen.

Weil einige Wohngebäudeversicherer Gebäude zum gleitenden Neuwert (Anpassungsfaktor) absichern, werden im Versicherungsfall Kosten für Reparaturen beziehungsweise zur Wiederherstellung auch dann übernommen, wenn diese höher sind als die ursprünglichen Baukosten.

Der GDV veröffentlicht jährlich einen neuen Anpassungsfaktor. Dieser wird auf Grundlage des Baupreisindexes für Wohngebäude sowie des Tariflohnindexes für Baugewerbe ermittelt. Wohngebäudeversicherer sind jedoch nicht dazu verpflichtet ihre Beiträge an diese Indexerhöhung anzugleichen. Einige Versicherer haben über sogenannte Wohnflächentarife keine Koppelung an den Index.

2024 wird der Anpassungsfaktor um 7,5 Prozent steigen, berichtet Check 24. Für Kunden besteht nur bei vereinzelten Anbietern ein außerordentliches Kündigungsrecht oder die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs ist das Gebäude allerdings nicht mehr zum Neuwert versichert. Im Schadenfall können die Leistungen anteilig gekürzt werden.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals kostet die Absicherung für Gefahren wie Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser sowie Elementarschutz mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 300 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit 230 Quadratmeter in Duisburg aktuell rund 2.178 Euro pro Jahr. Durch die Indexanpassung erhöhe sich der Beitrag zum Jahreswechsel um rund 163 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,35 Prozent oder rund 51 Euro).

Für ein Einfamilienhaus in Dresden mit 120 Quadratmetern erhöht sich der Jahresbeitrag von 238 Euro auf 256 Euro. Hinzu kommt auch hier ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,58 Prozent oder rund sechs Euro).

Nimmt der Versicherer eine Beitragserhöhung von über zehn Prozent vor, haben Kunden ein Recht auf Sonderkündigung. Bei vertraglichen Anpassungen, zum Beispiel einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters, erlischt das Sonderkündigungsrecht, da dieses nur bei tariflichen Erhöhungen gilt. „Versicherungsnehmer sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“, rät André Boudon. 

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

1 × drei =