Generali-COO Sommer: IDD-Lösung für Online-Abschlüsse nötig
Die Pflichten zur Dokumentation von Beratung und Verkauf im Internet müssen nach Meinung von Rainer Sommer dringend neu geregelt werden. „Unser Datenschutz stößt bei den Kunden auf Unverständnis und Nicht-Akzeptanz“, sagte der Chief Operating Officer der Generali Deutschland AG bei der MCC-Fachkonferenz „IT-Optionen für Versicherungen 2021“. Ein Auto dürfe online gekauft, aber keine Krankenmitteilung als PDF versendet werden.
Da die bisherigen Verfahren zu schwerfällig sind, hilft sich der Generali-Konzern über Kontakte im „geschlossenen Kontext“; also über den Vermittler oder den Direktkontakt qua Order. „Wir müssen mit den Regulatoren und dem Gesetzgeber darüber diskutieren. Wir müssen dieses Problem lösen, weil wir sonst an unserer eigenen Bürokratie ersticken.“
Am Vormittag des ersten Konferenztages standen vor allem Ökosysteme sowie die API-Technik (Application Programming Interface) im Fokus. Sommer wies auf Untersuchungen hin, wonach sich alle zwei Jahre die Bereitschaft der Kunden, Daten gegen einen Mehrwert mit Versicherern zu teilen, in etwa verdopple. 2020 seien bereits 60 Prozent der Kunden dazu bereit gewesen. Zu den geänderten Kundenerwartungen gehöre, dass das Schadenmanagement „nicht mehr gut genug“ sei. Die Kunden erwarteten längst mehr als nur Hilfe im „Worst Moment“. Als Versicherer müsse man sich darauf vorbereiten, in künftigen Ökosystemen alle Rollen vom Provider bis zum Orchestrator bedienen zu können. „In der IT bereiten wir uns auf alle Szenarien vor: no regret moves“, so Sommer. Zu den Vorbereitungen gehören für ihn beispielsweise die modulare Landschaft mit OpenSource/-stack/-architecture und einem open interface design. „Mit low codes wird auch erst einmal viel ausprobiert.“
Gerrit Böhm, Vorstand der Volkswohl Bund Versicherungen, berichtete, dass sein Haus mit dem Fokus auf APIs versuche, die eigene Rolle als Produktgeber zu schärfen. Es gelte Schnittstellen-Exzellenz zu einer Vielzahl von Teilnehmern von den Vergleichern, den Maklerverwaltungsprogrammen, den Pools, aber auch den Direktanbindungen aufzubauen und zu unterhalten.
Autorin: Monika Lier
Deutschland ist das einzige europäische Land, welches nicht unterscheidet zwischen „Befragen“ und „Beraten“. Die Doppelpflicht ist ein Hindernis für den online-Vertrieb, da das deutsche Recht schärfer sein darf als das europäische Recht. Änderung wäre gut! Entsprechende Anfragen beim Bundesjustizministerium sind bislang nicht auf Gegenliebe gestossen…