Nach Pleite von Thomas Cook: Bund will Garantiefonds einrichten

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Nach der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook scheint die Politik nun zu reagieren: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant nun einen Garantiefonds über 750 Mio. Euro, um Pauschalreisende künftig im Falle einer Pleite des Veranstalters entschädigen zu können.

Laut einem Referentenentwurf soll der Fonds von einer GmbH geführt und verwaltet werden. Der Fonds selbst solle nach den Plänen der Politik von der Reisewirtschaft selbst gegründet und aufgebaut werden. Dabei soll er nicht nur die Anzahlungen der Kunden absichern, die oft 20 Prozent des Reisepreises betragen, sondern auch den Rücktransport gestrandeter Urlauber sicherstellen. Auch die Unterbringung der Reisegäste bis zum Rücktransport soll aus dem Fonds bezahlt werden, berichtet das Handelsblatt.

„Wir wollen, dass das große  Vertrauen der Verbraucher in die Pauschalreise auch zukünftig auf einer sicheren Grundlage steht. Ich bin davon überzeugt, dass der Wunsch nach Reisen nach der Pandemie mehr vorhanden ist und zu einem Boom führen wird.“

Thomas Bareiß (CDU), Tourismusbeauftragter der Bundesregierung

Zustimmung gibt es derweil von den Verbraucherschützern: „Pauschalreisende sind in Zukunft deutlich besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert“, wird Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherschutzverbands VZBV, zitiert. Laut Bericht soll das neue Gesetz bereits in dieser Woche im Bundeskabinett beraten und am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat bereits Zustimmung signalisiert. Dieser fordert, „die Haftungsübernahme des Fonds spätestens für den 1. Juli 2021 vorzusehen.“ Bislang sehe laut Branchenverband der Gesetzentwurf noch gar kein konkretes Datum für die Haftungsübernahme durch den Fonds vor. Als frühestes Datum wird der 1. November 2021 genannt. Die in der Übergangzeit geltenden Regeln zur Höhe und Art der benötigten Absicherung bleiben unklar, was zu weiteren Unsicherheiten für eine Branche führt, deren Insolvenzrisiken in der Corona-Pandemie bereits deutlich gestiegen sind.“

„Kleine Anbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro sollen sich weiterhin ausschließlich über eine Versicherung oder ein Kreditinstitut absichern können. Diese Ausnahme ist aus Sicht der Versicherer richtig, sollte aber auf Anbieter mit bis zu zehn Millionen Euro Umsatz ausgeweitet werden“, heißt es in einem Positionspapier des GDV zu den Plänen der Politik.

Autor: VW-Redaktion

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