Verbraucherzentrale NRW zwingt Arag zur Bedingungsanpassung

Hat die Arag Versicherungsnehmer mit einer Rechtsschutzklausel unangemessen benachteiligt? Ja, sagt die Verbraucherzentrale NRW (VZ-NRW) und verweist auf ein aktuelles BGH-Urteil. Die Arag ist überrascht über diese Interpretation. Der BGH habe „keine Anhaltspunkte“ bezüglich der „Intransparenz der beanstandeten Klausel“ gefunden. Die nötigen Änderungen seien „geringfügig“.

Weiterlesen