Haften die Versicherer nicht für falsches Silikon in Deutschland?

Die deutschen Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industriesilikon haben wohl nur geringe Chancen auf einen Schadenersatz durch den französischen Haftpflichtversicherer. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertrat der zuständige Gutachter die Ansicht, dass der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP wirksam auf betroffene Frauen in Frankreich beschränkt werden konnte.

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