OLG Bremen: Versehentliches Anschalten eines Elektroherdes grob fahrlässig

Wer beim Verlassen seiner Wohnung einen Elektroherd versehentlich an- und nicht abschaltet, handelt grob fahrlässig. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen (Az.: 3 U 37/21) entschieden. Damit haben die Richter zugunsten eines Gebäudeversicherers entschieden und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben.
Weiterlesen