Wirtschaftsministerium verpflichtet §34-Vermittler zur Abfrage von ESG-Präferenzen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Entwurf zu den erforderlichen Änderungen an der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt. Demnach werden Vermittler nach §34f dazu verpflichtet, die Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Es ist eine Kehrtwende vonseiten des Ministeriums. Bei den Vermittler-Verbänden stoßen die Pläne auf Zustimmung.