Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Debeka wegen intransparentem Stornoabzug
Kündigen Versicherte ihre private Rentenversicherung, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein, lautet die Regel. Debeka-Versicherte mit älteren Verträgen beschwerten sich bei den Verbraucherschützern, dass sich die Koblenzer nicht an diese Vorgaben halten. Nachdem eine Abmahnung im Mai erfolglos blieb, reichte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen einer intransparenten Klausel in jüngeren Verträgen Klage gegen den Versicherer ein.
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