Sozialversicherung 2023: Die Bemessungsgrößen sollen steigen

Nachdem aufgrund der Lohnentwicklung in der Pandemie 2022 die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung zum ersten Mal sogar geringfügig gesunken war, setzt sich nun der „normale“ Anstieg der Bemessungsgrenzen fort. Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023) veröffentlicht.

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Beitragsbemessungsgrenze sinkt 2022 mit Folgen für die Altersversorgung

Das Coronajahr 2020 hinterlässt nun auch Spuren bei den Rechengrößen der Sozialversicherung des Jahres 2022, die das BMAS nun in der Entwurfsfassung vorgelegt hat und das hat auch Folgen für die betriebliche Altersversorgung. Denn die Beitragsbemessungsgrenze 2022 sinkt im Westen und damit auch die maßgeblichen Höchstwerte, die steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung fließen dürfen. Im Osten steigen die Werte gemäß SGB VI Anlage 10 planmäßig weiter.

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BAV- & Altersvorsorge-Überblick: Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2021

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt. Wie jedes Jahr werden die maßgeblichen Rechengrößen turnusgemäß angepasst. Die Veränderung folgt der Lohnentwicklung. Die Verordnung bedarf der Zustimmung durch das Bundeskabinett und den Bundesrat. Die vom BMAS veröffentlichten Werte werden regelmäßig so verabschiedet. Wenig überraschend erhöhen sich die Werte für 2021.

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