Hausrat leistet bei Erpressung nicht

Eine Hausratversicherung bezahlt bei Einbruch die Schäden. Doch was geschieht bei einem Schaden, der Einbruch und Erpressung unter Androhung von Gewalt verbindet? Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung fällt nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, erklärt die Universa mit Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 9 U 172/20).

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