Pensionskassen fordern spezifisches Aufsichtsrecht für EbAV
Drei Viertel der Unternehmenspensionskassen sprechen sich für ein spezifisches Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung aus. Dabei halten lediglich ein Viertel der Vorsorgeeinrichtungen die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) auch für Pensionskassen für völlig angemessen. Dies geht aus einer aktuellen Analyse von WTW hervor.
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