Bundesarbeitsgericht urteilt zum Kapitalwahlrecht

Häufig enthalten Rentenzusagen in der betrieblichen Altersversorgung - in allen Durchführungswegen - ein Kapitalwahlrecht. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht in zwei Fällen zu entscheiden, wann und in welcher Form das zulässig ist. Die Urteilsgründe des zweiten Urteils (BAG vom 17. Januar 2023, Az.: 3 AZR 501/21) sind jetzt gerade bekannt geworden und lassen den Weg für ein Kapitalwahlrecht weiter offen.

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Rente oder Kapital: BAG entscheidet über Kapitalwahlrecht bei Betriebsrente

Viele Zusagen auf Betriebsrenten enthalten auch ein Kapitalwahlrecht - häufig ein Wunsch der Arbeitnehmer, die gerne selbst entscheiden wollen, ob sie lieber im Versorgungsfall eine Kapitalzahlung statt einer Rente beziehen wollen. Nicht zufällig wurde bei Pensionsfonds im VAG vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts verankert und nicht zufällig ist nun für das Sozialpartnermodell ein Kapitalwahlrecht aktuell im Gespräch.

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Berufung nur mit Original-Unterschrift? Bundesarbeitsgericht hat Zweifel

Es geht mal wieder um die leidige Digitalisierung, mit möglicherweise teuren Folgen für die klagenden Arbeitnehmer bzw. der Haftpflichtversicherung ihres Rechtsanwaltes. Am 17. Januar 2023 hatte der Pensionssenat des Bundesarbeitsgerichts in zwei Fällen zu entscheiden, wie er es mit der Digitalisierung in Form von gescannten Unterschriften hält.

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Bundesarbeitsgericht urteilt zu Kapital oder Rente in der bAV

Das Bundesarbeitsgericht hatte unter dem Vorsitz der neuen Vorsitzenden, Stephanie Rachor, zwei Fälle zu entscheiden, in denen es darum ging, ob der Arbeitgeber über die Zahlung einer Betriebsrente als Kapitalleistung oder Rente entscheiden kann. Das trifft häufige Fallgestaltungen und die Möglichkeit, die Kapitalleistung zu wählen, eröffnet dem Arbeitgeber Gestaltungsspielräume für sein Risikomanagement.

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Bundesarbeitsgericht: Ehemaliger Vorsitzender des Pensionssenates verstorben

Für die betriebliche Altersversorgung sind die Entscheidungen des sogenannten Pensionssenates am Bundesarbeitsgericht, in dem Fälle zur betrieblichen Altersversorgung verhandelt werden, von großer Bedeutung und der jeweilige Vorsitzende bestimmt den Kurs. Das Bundesarbeitsgericht teilte nun mit, dass am 7. September 2022 der frühere Vorsitzende Richter des dritten Senates am Bundesarbeitsgericht Gerhard Reinecke im Alter von 77 Jahren verstorben ist. Ein Rückblick auf seine Verdienste.

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Pensionskassen atmen auf: Überschussanpassung verfassungskonform

Die Anpassung von Betriebsrenten aus Pensionskassenzusagen hat eine wechselhafte Geschichte. Zwar waren Pensionskassen und Direktversicherungen seit 1999 von der dreijährigen Anpassungsprüfpflicht des Kaufkraftverlustes von Betriebsrenten (§ 16 Abs. 1 und 2 BetrAVG) befreit - allerdings war das an die Weitergabe sämtlicher Überschüsse des Rentenbestandes geknüpft und in der ersten Fassung dieser Ausnahmeregelung auch daran, dass der Höchstrechnungszins der Lebensversicherer nicht überschritten wurde.

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Betriebsrente: Entgeltumwandlung ist nicht pfändbar

Kommt es zur Pfändung, stellt sich immer wieder die Frage, was zum pfändbaren Einkommen gehört und was nicht. Viele Arbeitnehmer haben mittlerweile von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG Gebrauch gemacht. Hier stellt sich die Frage, ob der Entgeltumwandlungsbetrag auch gepfändet werden kann, weil er zum pfändbaren Arbeitseinkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO gehört. Damit verbunden ist natürlich die Frage, wie der Arbeitgeber sich verhalten muss, wenn ihm ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugeht. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Oktober 2021 – Az.: 8 AZR 96/20) hat nun zugunsten der Altersvorsorge des betroffenen Arbeitnehmers entschieden.

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Aufstocken der Betriebsrente bei Teilzeit: Überstunden können zu Mehrleistung führen

Der Anspruch auf eine – arbeitgeberfinanzierte – Betriebsrente ist häufig an das reguläre Gehalt und die damit verbundene reguläre Arbeitszeit gebunden. Doch was passiert, wenn ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig und ständig Überstunden macht, weil er z.B. mit einem geringen Stundenkontingent plus Abrufmöglichkeit angestellt ist? Ist er dann so zu stellen, als hätte er mehr reguläre Stunden und damit eine höhere Bemessungsgrundlage für seine Betriebsrente?

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Betriebsrenten: Wie viel und wie lange? – Bundesarbeitsgericht urteilt zulasten des Arbeitgebers

Viele Versorgungsordnungen versprechen auch Invaliditätsleistungen. Häufig wird der Bezug „irgendwie“ an den Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der Sozialversicherung geknüpft. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2021 – Az.: 3 AZR 445/20) einen Fall zu entscheiden, bei dem es genau um das „irgendwie“ des Verknüpfens zwischen Betriebsrentenbezug und Sozialversicherungsrente ging.

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Mehr Schutz für Betriebsrenten in der Insolvenz: Muss der PSV-Schutz nachgebessert werden?

Jetzt ist sie da – die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 26. Januar 2021 (Az.: 3 AZR 878/16). Es ging um die Sicherung eines Betriebsrentenanspruchs im Durchführungsweg Pensionszusage, der beim Eintritt der Insolvenz noch nicht (gesetzlich) unverfallbar war. Nach deutschem Recht gilt in diesem Fall: „Pech gehabt“ – der Pensions-Sicherungs-Verein steht nicht ein. Und auch nicht der Betriebserwerber, der in diesem Fall das insolvente Unternehmen und die Arbeitnehmer nach § 613a BGB übernahm.

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Teilzeit kürzt Betriebsrente? Bundesarbeitsgericht räumt Arbeitgebern Spielraum ein

Lange sind die Zeiten vorbei, dass in den Betrieben im wesentlichen nur Vollzeit gearbeitet wurde. Längst gibt es Teilzeitregelungen aller Art und das schlägt immer häufiger auch auf die Berechnung von Betriebsrenten durch. Das Bundesarbeitsgericht hatte nun wieder einen Fall zu entscheiden (BAG-Urteil vom 23. März 2021, Az.: 3 AZR 24/20). Es ging darum, ob und in welchem Umfang aufgrund einer zwischenzeitlichen Teilzeittätigkeit die Betriebsrente gekürzt werden darf. In diesen Fällen kommt es natürlich immer auf die konkrete Versorgungsordnung an.

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Betriebsrenten: Keine Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund der Niedrigzinsphase

Wegen der Niedrigzinsphase sind in den letzten Jahren die Rückstellungen für Pensionszusagen in der Handelsbilanz sehr stark gestiegen („Kernschmelze“). Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. Dezember 2020 – AZ.: 3 AZR 64/19) hatte nun darüber zu entscheiden, ob die „Verteuerung“ einer Pensionszusage aufgrund dieser Effekte als Störung der Geschäftsgrundlage zu werten ist und – in diesem Fall – zu einer geringeren Anpassung der Rentenzahlung nach § 16 BetrAVG rechtfertigt.

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Änderungen bei Betriebsrenten müssen auch nach Jahren korrigiert werden

Betriebsrenten sind besonders geschützt. Zum Beispiel gilt nicht etwa eine dreijährige Verjährungsfrist, sondern Ansprüche können bis zu 30 Jahren nach Eintritt des Versorgungsfalles noch geltend gemacht werden. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.10.2020 – Az.: 3 AZR 246/20) über einen Fall zu entscheiden, wonach ein Betriebsrentner die Verschlechterung der Zusage und damit die Berechungsgrundlage seiner Betriebsrente anzweifelte.

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