Haften die Versicherer nicht für falsches Silikon in Deutschland?

Die deutschen Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industriesilikon haben wohl nur geringe Chancen auf einen Schadenersatz durch den französischen Haftpflichtversicherer. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertrat der zuständige Gutachter die Ansicht, dass der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP wirksam auf betroffene Frauen in Frankreich beschränkt werden konnte.

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Neue Runde im Streit um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon

Der Schadenersatzprozess im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon geht in eine weitere juristische Runde. Die AOK Bayern hatte die Operationskosten für 26 Frauen erstattet, die reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) austauschen ließen. Nun fordert die Krankenkasse Schadenersatz über 50.000 Euro vom TÜV Rheinland (Az.: VII ZR 151/18).

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