Frohe Botschaft für Evangelische Pensionskasse
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt abschließend entschieden, dass die Sanierungsgelderhebung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse EZVK im streitgegenständlichen Verfahren rechtmäßig war. Im Januar vergangenen Jahres hatte der BGH die Sanierungsgeldregelung des § 63 EZVK-Satzung als wirksam bestätigt und das Verfahren zur endgültigen Entscheidung an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.
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