Urteil: Versicherer muss für Skiunfall auf Dienstreise zahlen
Gilt ein Skiunfall auf einer Dienstreise als Arbeitsunfall? Unter Umständen schon, wie nun das Landesozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden hat. So könne eine mehrtägige Reise eines Entwicklungsingenieurs könne auch als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewertet werden.
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