OLG Bremen: Versehentliches Anschalten eines Elektroherdes grob fahrlässig

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Wer beim Verlassen seiner Wohnung einen Elektroherd versehentlich an- und nicht abschaltet, handelt grob fahrlässig. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen (Az.: 3 U 37/21) entschieden. Damit haben die Richter zugunsten eines Gebäudeversicherers entschieden und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Im konkreten Fall hatte eine Frau gegen ihren Versicherer geklagt, nachdem sie unmittelbar vor dem kurzfristigen Verlassen ihres Hauses ihren Herd vermeintlich abgeschaltet hatte. Allerdings war das Gegenteil der Fall – die Klägerin hatte dabei nicht auf den Herd geschaut. Da der Elektroherd auf die höchste Stufe gestellt war, entstand schließlich ein erheblicher Brandschaden in der Küche.

Der Versicherer wollte allerdings nur 75 Prozent der Schadensumme erstatten. Die restliche Summe von 9.000 Euro sollte die Klägerin aus eigener Tasche zahlen, da sie nach Ansicht des Gebäudeversicherers grob fahrlässig gehandelt habe. Die Richter am Hanseatischen OLG Bremen folgten schließlich der Argumentation des Versicherers und gaben damit seiner Berufung statt.

„Eine solche Vergewisserung war auch einfach, schnell und unproblematisch möglich, entweder durch einen Blick auf die Drehknöpfe (bei modernen Geräten auf das Display) oder auf den farblichen Zustand der Ceranfelder“, so das Gericht. Hätte die Klägerin eine derartige Nachschau vorgenommen, wäre ihr sofort aufgefallen, dass sie ein weiteres Kochfeld angeschaltet hatte, anstatt den Herd abzuschalten, so die Richter.

Da die Frau dies allerdings nicht nochmals überprüft hatte, habe sie damit grob fahrlässig gehandelt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Autor: VW-Redaktion

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