Irreführende geschäftliche Handlungen? Maxpool erhebt schwere Vorwürfe gegen die DVAG

Ein Event der DVAG - Bildquelle: DVAG/Flickr.

Die Maxpool Maklerkooperation mahnt die Deutsche Vermögensberatung ab. Die Frankfurter hätten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt. Die DVAG setze „seit einiger Zeit“ sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ ein, die Kunden bei einem Vertragswechsel verunsichern sollen und zudem die Makler diffamieren, lautet der Vorwurf. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Recherchen offenbaren, dass der Brief nicht vom Unternehmen DVAG selbst stammt. Das spitzt den Fall weiter zu.

In den „Mandantenschutzbriefen“ werde laut Maxpool behauptet, dass Berater/Versicherungsmakler „mitunter primär ihre eigenen monetären Interessen im Blick hätten“ und aus diesem Grund „pauschal behaupten“ würden, eine vorzeitige Kündigung von bestimmten Verträgen sei mit „erheblichen Vermögensverlusten verbunden“.

Im Mandantenschutzbrief ist zu lesen: „Manche Berater von Gesellschaften sind nicht darauf bedacht, ihre Kunden zufriedenzustellen, individuell und optimal zu beraten, sie denken in erster Linie an ihren eigenen Verdienst.“

Empfehle der Berater oder Makler dem DVAG-Kunden eine vorzeitige Kündigung oder Änderung der von der DVAG vermittelten Verträge, müsse ein „undifferenziertes Bestätigungsschreiben“ ausgefüllt werden, das den „jeweiligen Vertrag“ und den „möglicherweise entstehenden Verlust angibt“, erklärt der Pool.

Im Schreiben heißt es: „Sollte Ihnen ein Berater – egal von welcher Gesellschaft oder Institution – empfehlen, die von der Deutschen Vermögensberatung vermittelten o.g. Verträge zu kündigen oder zu ändern, so lassen Sie ihn das Schreiben unterzeichnen. Sollten Ihre Vermögensverluste höher sein als von diesem Berater aufgezeigt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Verluste.“

„Unterschreibe der ‚Berater‘ nicht – die Anführungszeichen entstammen dem Schreiben – „bestehe die Möglichkeit„, dass man Sie „übervorteilen möchte“.  

Bezüglich des Beratenden ist zu lesen: „Ihr Berater kann sich auch mit uns in Verbindung setzen. Wir werden ihm die für Sie aufgearbeitete Strategie aufzeigen und ihn über die Vorteile der gewählten Produkte aufklären.“

„Bewusste Verunsicherung“?

Der „Mandantenschutzbrief“ ist in den Farben des Unternehmens gehalten – gold auf weiß – und trägt das Logo des Unternehmens.

Auszug aus dem „Mandatenschutzbrief“, der der Redaktion vorliegt.

Maxpool hat den „Schutzbrief“  juristisch prüfen lassen, er verstoße gegen Paragraf 1 Absatz 1 UWG. Laut dem Pool werden durch die „Mandantenschutzbriefe“ insbesondere Makler „unzulässigerweise herabgesetzt, verunglimpft und gezielt behindert“. Zudem werde die Entscheidungsfreiheit des Kunden durch eine „unzulässige Beeinflussung erheblich beeinträchtigt“, heißt es in der Pressemitteilung.

Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt der Pool schriftlich seine Ansicht, dass in den Briefen suggeriert werde,  dass „Makler nur ihre eigenen finanziellen Interessen im Blick“ hätten und „gute DVAG-Verträge kündigen“.

Der Kunde werde so „in die Irre geführt“ und der Makler „bewusst verunsichert“. Es gehe „allein um die Interessen der DVAG“. Die Berater der DVAG „händigen die Schreiben ihren Kunden aus“, um die „Bestandsverträge zu schützen“ und „potenzielle neue Berater bewusst zu verunsichern“.

Das Schreiben stamme aus dem „süddeutschen Raum“ und wurde dem Pool von einem betroffenen Makler zugespielt. Wie viele dieser Schreiben zirkulieren, ist unklar, erklärt Maxpool-Vertriebsvorstand Kevin Jürgens in einem Telefongespräch mit VWheute.

Wer trägt die Verantwortung?

Sie erwarten jetzt eine bestimmte Antwort der DVAG. Vielleicht die Versicherung der Rechtmäßigkeit des Schreibens, die Ankündigung einer Prüfung des Vorgangs oder der Verweis auf ein laufendes Verfahren. Falsch – die DVAG-Zentrale kennt die Schreiben gar nicht; offenbar geht die Initiative auf einen oder mehrere Berater zurück.

„Das Schreiben „Mandantenschutzbriefe“ liegt der Deutschen Vermögensberatung AG nicht vor. Weder ist uns ein derartiges Vorgehen bekannt, noch verteilt die Deutsche Vermögensberatung AG ein solches Schreiben. Die DVAG steht […] für Transparenz und qualitativ hochwertige Kundenberatung und -betreuung. Sobald uns ein Schreiben vorgelegt werden sollte, werden wir den Sachverhalt intern prüfen.“

Die Antwort der DVAG gibt dem Fall eine andere Tragweite. Die vorliegenden Tatsachen deuten darauf hin, dass der „Mandantenschutzbrief“ von einem oder mehreren Beratern stammt und unabhängig von der DVAG-Zentrale erfolgte. Das Mitwirken einer dritten Partei ist nach den vorliegenden Informationen auszuschließen.

Offenbar ist also nicht die DVAG als Unternehmen der passende Adressat der Maxpool-Mahnung, sondern ein oder mehrere Berater. Im Telefongespräch zeigte sich Vorstand Jürgens überrascht über diese Entwicklung, die dem Unternehmen beim Verfassen der Pressemitteilung offenbar nicht bekannt war.

Es sei „erschreckend“, wenn das Schreiben tatsächlich aus der Feder eines DVAG-Beraters stamme. Maxpool werde auf eine Antwort des DVAG auf die am „letzten Freitag“ versandte Mahnung warten.

Die DVAG ist offenbar unverschuldet in eine schwierige Situation geraten und hat nun einige Fragen zu beantworten. Sie muss auf die Mahnung reagieren, den Absender des „Mandantenschutzbriefes“ ausfindig machen und eine juristische und arbeitsrechtliche Prüfung des Vorfalls vornehmen.

Letztlich wird der Fall zeigen, inwieweit ein Unternehmen für das Tun eines – vermutlich – selbstständigen Beraters verantwortlich gemacht werden kann. Der Artikel endet an dieser Stelle, der Fall geht weiter.

Autor: Maximilian Volz

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