Präzedenzfall: Hund steht bei Flugausfall Entschädigung zu

Flugzeug der ANA. Quelle: Bild von hiroshi mack auf Pixabay

Einem Passagier steht bei Flugausfall oder großer Verspätung eine Entschädigung zu. Das gilt auch für Hunde, wie jetzt gerichtlich festgestellt wurde.

Der betroffene Hund hört auf den Namen Jack und ist seit einem Gerichtsurteil berühmt. Er ist der erste Hund, der für einen ausgefallenen Flug von einer Airline entschädigt wurde. Es war ein Gewinn, der für viele Leckerlies reichen sollte. Das Ticket kostete 27 Euro, die Entschädigung betrug 250 Euro.

Die Geschichte

Die  Airline DAT Danish Air Transport musste am 14. Januar wegen technischer Probleme einen Flug von Palermo nach Lampedusa absagen. Nach den gängigen EU-Gesetzen steht den Reisenden eine Entschädigung für 250 Euro zu, wenn ein Kurzstreckenflug ausfällt oder mehr als 180 Minuten verspätet ist.

Ein findiger Anwalt setzte nun durch, dass die Entschädigung auch Jack zusteht, denn in der EU-Fluggastrechteverordnung Nummer 261 heißt es: „[…] so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: 250 Euro bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger […].“ Ein Hund ist ebenso Fluggast wie ein Mensch, sodass auch Jack entschädigt werden muss, wenn „er“ die entsprechenden Reisedokumente vorlegen kann.

Die Fluglinien beschweren sich über die Auswüchse, die die Fluggastrechteverordnung mit sich bringt. Offenbar hatten Manager insolventer Fluglinien für die Pleite ihres Unternehmens zu hohe Entschädigungszahlungen mitverantwortlich gemacht.

Schön, dass es immer eine Ausrede gibt. Ob die Fluglinien sich auch beschweren, wenn in einem Prozess eine Richtlinie zu ihren Gunsten ausgelegt wird?

Autor: VW-Redaktion

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